AGB

 

 

AGB – Allgemeine Geschäftsbedingungen

I.Geltungsbereich

1. Diese Geschäftsbedingungen gelten für Gastgeberaufnahmeverträge sowie alle für den Gast erbrachten weiteren Leistungen.
2. Abweichende Bestimmungen, auch soweit sie in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Gastes oder des Bestellers enthalten sind, finden keine Anwendung, es sei denn, sie werden vom Gastgeber ausdrücklich schriftlich anerkannt.

 

II. Vertragsabschluss

1. Auf eine Buchungsanfrage des Gastes hin kommt mit entsprechender Buchungsbestätigung des Gastgebers ein Gastgeberaufnahmevertrag (nachfolgend kurz "Vertrag") zustande.
2. Vertragspartner sind der Gastgeber und der Gast. Nimmt ein Dritter die Buchung für den Gast vor, haftet er dem Gastgeber gegenüber als Besteller zusammen mit dem Gast als Gesamtschuldner für alle Verpflichtungen aus dem Vertrag, sofern dem Gastgeber eine entsprechende Erklärung des Bestellers vorliegt. Davon unabhängig ist jeder Besteller verpflichtet, alle buchungsrelevanten Informationen, insbesondere diese Allgemeine Geschäftsbedingungen, an den Gast weiterzuleiten.
3. Die Unter- und Weitervermietung der überlassenen Zimmer sowie deren Nutzung zu anderen als der Beherbergung dienenden Zwecken, bedürfen der vorherigen schriftlichen Zustimmung des Gastgebers.

 

III. Leistungen, Preise, Zahlung

1. Der Gastgeber ist verpflichtet, die vom Gast gebuchten Zimmer nach Maßgabe dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen bereitzuhalten und die vereinbarten Leistungen zu erbringen.
2. Der Gast ist verpflichtet, die für die Zimmerüberlassung und die von ihm in Anspruch genommenen weiteren Leistungen geltenden bzw. vereinbarten Preise des Gastgebers zu zahlen. Dies gilt auch für vom Gast oder vom Besteller veranlasste Leistungen und Auslagen des Gastgebers gegenüber Dritten.
3. Der Gastgeber ist berechtigt, bei Vertragsschluss oder danach eine angemessene Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung zu verlangen. Die Höhe der Vorauszahlung und deren Fälligkeit können im Vertrag schriftlich vereinbart werden. Der Gastgeber ist ferner berechtigt, bei Beginn des Aufenthaltes des Gastes die gesamte Zahlungssumme fällig zu stellen und sofortige Zahlung zu verlangen.
4. Der Gast kann nur mit einer unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderung gegenüber einer Forderung des Gastgebers aufrechnen oder mindern.

 

IV. Rücktritt des Gastes, Stornierung

1. Der Gastgeber räumt dem Gast ein jederzeitiges Rücktrittsrecht ein. Dabei gelten folgende Bestimmungen:
a) Im Falle des Rücktritts eines Gastes von der Buchung hat der Gastgeber Anspruch auf angemessene Entschädigung.
b) Der Gastgeber hat die Wahl, gegenüber dem Gast statt einer konkret berechneten Entschädigung eine Rücktrittspauschale geltend zu machen.
Die Rücktrittspauschale beträgt:
ab 15 Tage vor dem Anreisedatum: 10% der Gesamtrate
ab 7 Tage vor dem Anreisedatum: 20% der Gesamtrate
ab dem Anreisetag und/oder bei Nichtanreise: 50% der Gesamtrate.
2. Die vorstehenden Regelungen über die Entschädigung gelten entsprechend, wenn der Gast die gebuchten Leistungen ohne dies rechtzeitig mitzuteilen, nicht in Anspruch nimmt.

 

V. Rücktritt des Gastgebers

1. Wird eine gemäß Ziffer III Abs. 3 vereinbarte Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung nicht binnen einer
hierfür gesetzten Frist geleistet, so ist der Gastgeber ebenfalls zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt.
2. Ferner ist der Gastgeber berechtigt, aus wichtigem Grund vom Vertrag zurückzutreten, insbesondere falls
– höhere Gewalt oder andere vom Gastgeber nicht zu vertretende Umstände die Erfüllung des Vertrages unmöglich machen;
– Zimmer unter irreführender oder falscher Angabe wesentlicher Tatsachen, z. B. bezüglich der Person des Gastes oder des Zwecks, gebucht werden;
– der Gastgeber begründeten Anlass zu der Annahme hat, dass die Inanspruchnahme der Buchung den reibungslosen Geschäftsbetrieb, die Sicherheit oder das Ansehen des Gastgebers in der Öffentlichkeit gefährden kann, ohne dass dies dem Herrschafts- bzw. Organisationsbereich des Gastgebers zuzurechnen ist;
– eine unbefugte Unter- oder Weitervermietung gemäß Ziffer II Abs. 3 vorliegt;
– ein Fall der Ziffer VI Abs. 3 vorliegt;
– der Gastgeber von Umständen Kenntnis erlangt, dass sich die Vermögensverhältnisse des Gastes nach Vertragabschluss wesentlich verschlechtert haben, insbesondere wenn der Gast fällige Forderungen des Gastgebers nicht ausgleicht oder keine ausreichende Sicherheitsleistung bietet und deshalb Zahlungsansprüche des Gastgebers gefährdet erscheinen;
– der Gast über sein Vermögen einen Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens gestellt, eine eidesstattliche Versicherung nach § 807 Zivilprozessordnung abgegeben, ein außergerichtliches der Schuldenregulierung dienendes Verfahren eingeleitet oder seine Zahlungen eingestellt hat;
– ein Insolvenzverfahren über das Vermögen des Gastes eröffnet oder die Eröffnung desselben mangels Masse oder aus sonstigen Gründen abgelehnt wird.
– Der Gastgeber hat den Gast von der Ausübung des Rücktrittsrechts unverzüglich in Kenntnis zu setzen.
– In den vorgenannten Fällen des Rücktritts entsteht kein Anspruch des Gastes auf Schadensersatz.

 

VI. An- und Abreise

1. Der Gast erwirbt keinen Anspruch auf die Bereitstellung bestimmter Zimmer, es sei denn, der Gastgeber hat die Bereitstellung bestimmter Zimmer schriftlich oder per e-mail bestätigt.
2. Gebuchte Zimmer stehen dem Gast ab 16:00 Uhr des vereinbarten Anreisetages zur Verfügung. Der Gast hat keinen Anspruch auf frühere Bereitstellung.
3. Am vereinbarten Abreisetag sind die Zimmer dem Gastgeber spätestens um 11.00 Uhr geräumt zur Verfügung zu stellen.

 

VII. Haftungsausschluss des Gastgebers

1. Sollten Störungen oder Mängel an den Leistungen des Gastgebers auftreten, wird sich der Gastgeber auf unverzügliche Rüge des Kunden bemühen, für Abhilfe zu sorgen. Unterlässt der Gast schuldhaft, einen Mangel dem Gastgeber anzuzeigen, so tritt ein Anspruch auf Minderung des vertraglich vereinbarten Entgelts nicht ein.
2. Der Gast betritt die vom Gastgeber bereitgestellten Räumlichkeiten auf eigene Gefahr. Der Gastgeber haftet somit nicht nach den gesetzlichen Bestimmungen für Schäden aus der Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit.
3. Für eingebrachte Sachen übernimmt der Gastgeber keine Haftung.

 

VIII. Schlussbestimmungen

1. Änderungen oder Ergänzungen des Vertrages, der Antragsannahme oder dieser Geschäftsbedingungen für die Gastgeberaufnahme sollen schriftlich erfolgen. Einseitige Änderungen oder Ergänzungen durch den Kunden sind unwirksam.
2. Erfüllungs- und Zahlungsort ist der Sitz des Gastgebers.
3. Ausschließlicher Gerichtsstand – auch für Scheck- und Wechselstreitigkeiten – ist im kaufmännischen Verkehr der Sitz des Gastgebers. Sofern ein Vertragspartner keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland hat, gilt als Gerichtsstand der Sitz des Gastgebers. Der Gastgeber ist jedoch berechtigt, Klagen und sonstige gerichtliche Verfahren auch am allgemeinen Gerichtsstand des Gastes anhängig zu machen.
4. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.
5. Sollten einzelne Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen für die Gastgeberaufnahme unwirksam oder nichtig sein oder werden, so wird dadurch die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Im übrigen gelten die gesetzlichen Vorschriften.

Stand Oktober 2013